Die Fortbildung zur Krankenkassenfachwirtin bzw. zum Krankenkassenfachwirt qualifiziert Mitarbeitende von Krankenkassen, die einen Abschluss im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte oder einen vergleichbaren Berufsabschluss haben, zu einer eigenständigen, fallbezogenen Arbeit und zur ganzheitlichen Kundenbetreuung in gehobener Sachbearbeiterfunktion.
Ferner haben Absolventen der Fortbildung zur Krankenkassenfachwirt bzw. zum Krankenkassenfachwirt eine Hochschulzugangsberechtigung im Land NRW, die zur Aufnahme eines Studiums in jedem Studiengang berechtigt.